Notbeleuchtungen und Löschübungen in Berlin

Sonstige Dienstleistungen

Rumdum-Service

Neben den bisher genannten Aufgabenfeldern steht das fachkundige Personal von Brinitzer Brandschutzservice e.K. Ihnen in allen für den Brandschutz relevanten Aufgabenbereichen zur Seite: Wir kümmern uns um Ihre Leitern, Tritte und Notausgangsbeleuchtungen nach DIN 14183 respektive DIN 50172. Zudem bilden wir Brandschutzhelfer aus und führen Löschübungen sowie technische Unterweisungen durch.

Löschübungen in Berlin

Leitern, Tritte und Notbeleuchtungen

Betriebssicherheitsverordnung und Richtlinien der DGUV legen eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten zur Unfallverhütung nahe. Der Arbeitgeber hat in Jahresfrist für eine solche Prüfung durch eine befähigte Person zu sorgen. Für Tritte legt die Normen der Prüfungen die DIN 14183 fest.

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen müssen auch bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung funktionieren und haben deshalb eine unabhängige Energieversorgung. Sie sollen den betroffenen Personen im Brandfall ein rasches und sicheres Verlassen des Gefahrenbereichs ermöglichen.

Die Kriterien zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in DIN 50172 dargestellt. Neben einer täglichen Sichtprüfung sieht die Norm einen monatlich protokollierten Funktionstest vor. Jährlich müssen zudem – sofern keine automatische Prüfanlage vorhanden ist – zusätzliche Tests - jährlich durchgeführt werden.

Brandschutzhelfer und Löschübungen

Die beste technische Brandschutzausrüstung hilft nur beschränkt ohne den Faktor Mensch. Brandschutzhelfer sind für den Ernstfall geschulte Personen, die ein Training durchlaufen haben. Sie nehmen sowohl präventive Aufgaben – etwa Kontrollfunktionen bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze – wahr wie auch die Bedienung der Löschmittel (Feuerlöscher, Wandhydranten) im Brandfall. Zuständig sind sie auch für die Einweisung der eintreffenden Feuerwehr.

Die Regelungen, welche die Ausbildung der Brandschutzhelfer festlegen, finden sich unter anderem in ASR A2.2.

Dort heißt es: „Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“ Wie viele das im konkreten Fall sind, ergibt sich aus der Gefährungsbeurteilung.

Die Brandschutzhelfer sind fachkundig zu unterweisen, wozu auch praktische Löschübungen gehören. Diese Unterweisung ist den Empfehlungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entsprechend alle 3 bis 5 Jahre zu erneuern.

In allen genannten Bereichen stehen unsere ausgebildeten Brandschutzexperten Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

© Brinitzer Brandschutz Service e.K.