Steigleitungen und Hydranten

Prüfung Löschwassereinrichtungen (Steigleitungen und Hydranten)

Steigleitungen, Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydranten

Wasser gehört zu den ältesten der Menschheit bekannten Löschmitteln im Brandfall. Wenn ein Feuer ausbricht, muss es in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Löschwassereinrichtungen sind brandschutztechnische Vorrichtungen, die der Feuerwehr den Zugang zu Löschwasser ermöglichen. DIN 14462 legt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Steigleitungen, Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten fest.

Löschwassereinrichtungen

Zuarbeit

Löschwassereinrichtungen können im Ernstfall von Feuerwehren und gegebenenfalls Selbsthilfekräften zur Brandbekämpfung genutzt werden. Finden die Einsatzkräfte Löschwassereinrichtungen vor, erleichtern ihnen die Einrichtungen das zeitaufwendige Verlegen von Schläuchen. Die Zeit bis zum tatsächlichen Eingreifen in das Brandgeschehen wird verkürzt und das Bekämpfen des Feuers kann direkt beginnen.

Unter den Bereich Löschwassereinrichtungen fallen sowohl die entsprechenden Steigleitungen („nass“, „troken“, „trocken-nass“) wie verschiedene Wandhydrantenanlagen.

Steigleitung "trocken"

Die Löschwasseranlage „trocken“ (auch: Steigleitung „trocken“) besteht in einem sich über alle relevanten Gebäudeteile erstreckenden Rohrsysteme, in das Löschwasser eingespeist werden kann. Wie der Name bereits sagt, führt sie einsatzunabhängig kein Wasser, ist also „trocken“. Die Steigleitung „trocken“ ist zur Selbsthilfe nicht geeignet, aber essentiell für die professionelle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Das Rohrleitungssystem ist dabei so einzurichten, dass bei zeitgleicher Entnahme an zwei Einrichtungen bei einem Einspeisungsdruck von 10 bar eine Entnahme von 600 l/min und ein Fließdruck von 4,5 bar möglich sind. Wandhydranten werden an die trockenen Steigleitungen nicht angeschlossen.

Steigleitung "nass"

Im Gegensatz zur Steigleitung „trocken“ sind an Steigleitungen „nass“ in einem Gebäude einer oder mehrere Wandhydranten angeschlossen. Die Wandhydranten sind mit Bezeichnungen nach DIN EN ISO 7010 versehen und in den Rettungsplänen verzeichnet, gegebenenfalls können sie auch von Betriebspersonal oder Laien bedient werden. Wandhydranten sind in den Typen „S“ und „F“ erhältlich, wobei erstere ausschließlich zur Selbsthilfe genutzt werden, letztere auch im Rahmen des Feuerwehreinsatzes zum Einsatz kommen. Eine gleichzeitige Entnahme von jeweils 100 Liter je Minute an 3 Wandhydranten ist dafür nötig. Die Gleichzeitigkeit der Entnahme kann auch technisch durch das Messen von 300 Liter je Minute am entferntesten Punkt der Anlage überprüft werden.

"trocken-nass"

Steigleitungen „trocken-nass“ arbeiten auf Grundlage eines von den beiden bisher dargestellten Löschwasseranlagen abweichenden Konzepts: Hier wird das Löschwasser im Nutzungsfall via elektrischem Kontakt in das Rohrleitungssystem eingespeist und kann zur Brandbekämpfung mittels Wandhydranten genutzt werden.

Über- und Unterflurhydranten

Außerhalb von Gebäuden erfolgt die Versorgung der Feuerwehr mit Löschwasser durch Über- und Unterflurhydranten. Während Überflurhydranten etwa einen Meter aus dem Boden ragen, sind Unterflurhydranten im Boden versenkt und zur Kenntlichkeit mit Hydrantenkappen versehen sowie durch Hydrantenschilder gekennzeichnet.

Normen und Prüfungen

Alle Elemente von Löschwasseranlagen unterliegen bestimmten Normierungen; Steigleitungen werden in DIN 14462 abgehandelt, Wandhydranten in DIN 14461. Zu berücksichtigen sind auch die in DIN 1988-6 festgelegten Regelungen für Feuerlösch- und Brandschutzanlagen hinsichtlich Trinkwasserinstallationen. Über- und Unterflurhydranten sind in DIN 14384 respektive DIN 14339 geregelt.

Löschwasseranlagen, Wandhydranten sowie Über- und Unterflurhydranten müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden – in Berlin und Brandenburg alle 12 Monate. Die Inspektion, Instandhaltung und Wartung übernimmt für Sie unser sachkundiges Personal!

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