Brandschutztüren und Feststellanlagen

Montage und Wartung: Brandschutztüren Berlin und Feststellanlagen

Vorbeugender Brandschutz

Brandschutztüren sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Erhältlich in unterschiedlichen Feuerschutzklassen sowie als ein- bzw. zweiflügelige Türen verzögern sie im Brandfall die Ausbreitung des Feuers. Die geltenden Landesbauordnungen sowie Sonderbauvorschriften regeln, wo Brandschutztüren zu installieren sind. Richtig angebracht und regelmäßig gewartet, können sie im Brandfall für Flüchtende lebensrettend sein. Allerdings: Dafür muss ihr Schließmechanismus im Brandfall zuverlässig funktionieren.

Prüfung und Wartung Brandschutztüren

Definition nach DIN-Norm

DIN 4102- 5 definiert Feuerschutzabschlüsse als „selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollladen, Tore) die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern.“

Erhältlich sind Feuerschutzabschlüsse in unterschiedlichen Ausführungen, von Türen über Tore bis zu Decken- oder Wandklappen.

Feuerschutzabschlüsse sind in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen erhältlich, von T-30 über T60, T90, T120 bis T180. Die Zahl gibt die Dauer in Minuten an, für die man von dem jeweiligen Feuerschutzabschluss erwarten kann, die Ausbreitung des Brandes aufzuhalten.

Die Kriterien für Installation / Montage und Wartung von Brandschutztüren legt die DIN 4102-5 fest, zudem finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ASR A1.7 Vorgaben. Es heißt dort: „Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z.B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).“

Regelmäßige Prüfung

Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend sein, legt DIN 4102-5.2.3 fest. Offengehalten werden dürfen sie ausschließlich durch bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen. Insofern sind auch die Türfeststellanlagen der jeweiligen Brandabschlüsse (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten) regelmäßig zu prüfen. Sie sorgen dafür, dass die Anlagen offen gehalten werden, aber im Ernstfall schließen. Die Branderkennungselemente, Energieversorgung und Feststellelemente werden nach DIN 14677 geprüft. Diese legt fest, dass die Funktionstüchtigkeit der Anlage mindestens einmal jährlich, insoweit keine kürzeren Fristen vorgegeben sind, durch einen Sachkundigen zu prüfen ist.

Änderungen und Ergänzungen

Veränderungen an Feuerschutzabschlüssen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) in DIBT-Mitteilungen 2010 („Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren“) zusammengefasst wurden. Zu achten ist darauf, dass die Änderungen zulassungskonform sind.

Unsere Techniker können für Sie all das sachkundig ausführen.

© Brinitzer Brandschutz Service e.K.