Flucht- und Rettungspläne in Berlin

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in Berlin

Prävention

In der Prävention von Bränden gilt: Gute Planung rettet Leben. Unser geschultes Fachpersonal in Berlin unterstützt Sie bei der Erstellung und Montage von Flucht- und Rettungsplänen für den Ernstfall. Leitend ist dabei die DIN ISO 23601 sowie die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3.

Brandschutz Brinitzer in Berlin

Beispiel  Flucht- und Rettungspläne

Ein Flucht- und Rettungsplan ist integraler Teil des Sicherheitssystems baulicher Anlagen, insbesondere gewerblicher und öffentlicher Einrichtungen. Möglichst einfach und gemeinverständlich weist er auf Fluchtwege sowie Brandbekämpfungseinrichtungen hin. Der auf einem reduzierten Grundriss des jeweiligen Gebäudes erstellte Plan ermöglicht allen Personen, im Brandfall rasch Fluchtwege ausfindig zu machen und weist Rettungs- und Brandschutzzeichen aus.

Die DIN ISO 23601 legt die Gestaltungsvorgaben für Flucht- und Rettungspläne fest, ISO 7010 weist die zu verwendenden Sicherheitszeichen, Sicherheitsfarben und spezifische Gestaltungsgrundsätze  aus. Der Flucht- und Rettungsplan soll über Sprachgrenzen hinweg allgemein verständlich sein und somit internationalen Normen entsprechen.

Brandschutz Brinitzer in Berlin

Vorgaben Flucht- und Rettungspläne

Es fließen eine Vielzahl von Informationen ein: Das Wissen um Brandschutzmaßnahmen, aktuelle Grundrisszeichnungen des betreffenden Gebäudes, gekennzeichnete Wege in sichere Bereiche, Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen und Alarmierungssysteme, Standorte der Notfallausrüstungen und Evakuierungshilfen, die Lage der Notausgänge, der Erste-Hilfe-Einrichtungen und vieles mehr.

Internationale Normen machen zudem eine Reihe von Vorgaben, wie eine größtmögliche Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Flucht- und Rettungspläne gewährleistet werden kann. Din ISO 216 legt die Mindestgrößen der anzubringenden Darstellungen fest, DIN 1451-3 die Schriftgrößen und Schrifttypen, DIN ISO 3864 die Ausgestaltung der Sicherheitszeichen.

Für Arbeitgeber sind die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 konkretisierten Vorgaben leitend, die Vorgaben für die Einrichtung von Flucht- und Rettungsplänen ausformulieren: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan für die Bereiche in Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert.“ Die Arbeitsstättenregeln bestimmen den Anwendungsbereich sowie die Kennzeichnung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen und schreiben fest, dass der Arbeitgeber durch „regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erforderliche Instandhaltungsarbeiten dafür zu sorgen [hat], dass Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung wirksam sind“.

Konkreter formulieren die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Beispiele für Einrichtungen, an denen Flucht- und Rettungspläne geboten sind. In DGUV-Regel 100-001 sind Kriterien angeführt, die von Größe und Ausdehnung des betreffenden Betriebs oder Gebäudes über seine baulichen Besonderheiten (etwa unübersichtliche Wege) bis hin zur Art seiner Nutzung reichen.

© Brinitzer Brandschutz Service e.K.